Verfahren In Vorbereitung, Pilot gesucht
Bauansuchen: Vorprüfung auf Vollständigkeit
Bauansuchen nach § 22 Steiermärkisches Baugesetz auf vollständige Unterlagen prüfen und den Verbesserungsauftrag vorbereiten, bevor das Bauverfahren beginnt.
In Vorbereitung, Pilot gesucht. Dieses Modul ist noch nicht gebaut. Es soll den Kern von aktklar 1.0 nutzen: Unterlagen je Person, Prüfansicht, Nachforderung, Fristen, Rechenweg und Übergabe. Nachweisliste, Regeln und Brieftexte richten wir mit der ersten Pilotgemeinde ein. Der Ablauf unten beschreibt den geplanten Stand.
Warum der Antrag Arbeit macht.
Um eine Baubewilligung ist schriftlich anzusuchen, und § 22 Abs. 2 des Steiermärkischen Baugesetzes listet, was beiliegen muss. Fehlt etwas, folgt ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs. 3 AVG mit Frist. Weil ein solcher Auftrag Rechtsfolgen hat, bleibt die Vorprüfung ein Vorschlag an die Baubehörde.
So soll ein Fall laufen.
- 01Eingang
Ansuchen und Pläne werden den Pflichtunterlagen zugeordnet, das Eingangsdatum steht im Fall.
- 02Unterlagen
Die Liste folgt § 22 Abs. 2. Wie alt die Grundbuchabschrift ist, prüft aktklar am Datum.
- 03Verbesserungsauftrag
Der Entwurf entsteht aus den offenen Punkten, mit Frist. Die Textbausteine gibt Ihre Gemeinde juristisch frei, vor dem Versand prüft eine zweite Person.
- 04Übergabe
Ist das Ansuchen vollständig, geht der Fall mit Eingangs- und Vollständigkeitsdatum an Ihr Bauverfahren. Bauverhandlung und Bescheid führt aktklar nicht.
Was geprüft werden soll.
Nachweisliste
- Grundbuchabschrift, nicht älter als sechs Wochen
- Zustimmung des Grundeigentümers, wenn der Bauwerber nicht selbst Eigentümer ist
- Nachweis zum Bauplatz und Angaben zur Bauplatzeignung
- Verzeichnis der Nachbargrundstücke bis 30 m mit ihren Eigentümern
- Projekt in zweifacher Ausfertigung
Was für die Sachbearbeitung leichter wird
- Die Bauabteilung sieht beim Eingang, welche Pflichtunterlage fehlt oder zu alt ist.
- Eingangsdatum und Vollständigkeitsdatum stehen getrennt im Akt.
- Der Verbesserungsauftrag entsteht aus den offenen Punkten und geht erst nach Freigabe hinaus.
- Ihr Bauverfahren übernimmt ein vollständiges Ansuchen mit Seitenverweisen.
Rechtsgrundlage und Quellen
- Steiermärkisches Baugesetz, § 22 Ansuchen, RIS
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, § 13 Abs. 3 (Mängelbehebung), RIS
aktklar soll die Einreichung gegen die Liste aus dem Gesetz prüfen. Ob ein Ansuchen vollständig ist und welche Frist gilt, entscheidet die Baubehörde. Dieses Modul beginnen wir erst nach Abstimmung mit einer Pilotgemeinde und ihrer Verfahrenssoftware.
Dieses Verfahren mit uns einrichten?
Wir zeigen den Ablauf an einem Musterfall oder richten ihn mit Ihnen im Pilot ein.